– bis zu sechs Vertreter:innen des Dekanatsjugendkonvents
– der:die Dekanatsjugendpfarrer:in,
– ein:e Dekanatsjugendreferent:in,
– bis zu drei Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit (Verbände)
– ein:e Vertreter:in des Dekanatsausschusses vertreten.
Die Mitglieder sollen evangelisch sein und müssen einer der Mitgliedskirchen der ACK angehören.
Auf eine paritätische Zusammensetzung von Konventsvertreter:innen und den übrigen Mitgliedern wird geachtet.
Die Kammer wirkt bei der Anstellung hauptberuflicher Mitarbeiter:innen und der Berufung der Dekanatsjugendpfarrer:innen mit.
Sie regt an und plant gemeinsame Veranstaltungen (Fest der Evangelischen Jugend) und Mitarbeiter:innenbildungsmaßnahmen und berät sich bei Konzeptions- und Strukturfragen.
Sie begleitet kritisch die Arbeit des/der Dekanatsjugendpfarrer:in und der Dekanatsjugendreferent:innen und nimmt deren Jahresberichte entgegen.
Sie verteilt die Mittel für die Jugendarbeit im Dekanatsbezirk.
Sie wählt aus ihrem Kreis eine:n Vorsitzende:n und deren/dessen Stellvertreter:innen und benennt den/die Vertreter:in für die Dekanatssynode und die Delegierten in den Stadt- und Kreisjugendring Augsburg und den Kreisjugendring Aichach-Friedberg.